Unsere Pferde werden im Pensionsstall vergiftet!

Wenn Giftpflanzen auf der Weide ein Problem werden, wie z.B. JKK. Dieses Bild ist rein zufällig zur Illustration hier eingesetzt. Ob es sich im konkreten Fall um JKK handelt, ist nicht bekannt.

n.n., 16.03.2021


Ich habe aufgrund aktuellen Anlass ihre Seite beim googeln gefunden. Sie schreiben „Jeder Pferdehalter/in ist nach dem Tierschutzgesetz verpflichtet die Gefährdungen der Pferde zu beurteilen und hieraus die erforderlichen Schutzmaßnahmen (hier die Vergiftungsprävention) abzuleiten.“
Ist der Stallbetreiber hierzu nicht ebenfalls verpflichtet? Was kann man TUN, wenn ein Stallbetreiber sich weigert Giftplanzen zu entfernen und den Einstellern verbietet diese zu entfernen, obwohl schon einige Pferde Vergiftungsanzeichen zeigen und die Leberwerte immer höher steigen?
Können Sie mir einen Tipp geben wohin ich mich wenden kann? 

Dietbert Arnold, 17.03.2021

Hallo n.n., Du hast mir unter Deinem vollen Namen gepostet, ich habe ihn aber einmal weggelassen. Mit Deiner Frage hast Du ein Problem angesprochen, dass nicht wenige Pferdehalter, die ihre Pferde in Pensionsställen haben, betrifft. Das gibt mir die Möglichkeit, Dein Problem einmal von verschiedenen Seiten zu beleuchten.

  • Natürlich muss ein Pensionsgeber sich um die Pferde seiner Einsteller so kümmern, wie Du Dich um Dein Pferd kümmern musst. Per Vertrag, mündlich oder schriftlich, wird der Pensionsgeber nämlich Tierhüter und hat dafür zu sorgen, dass die Pferde in seiner Obhut tiergerecht gehalten und behandelt werden. Übrigens, deshalb muss dem Pensionsgeber auch der Pferdepass des Pensionspferdes vorliegen.
  • Zu den Pflichten gehört auf jeden Fall auch die tägliche Inaugenscheinnahme der Tiere und der Weiden, Zäune, Paddocks, usw.. Die tägliche Inaugenscheinnahme muss dokumentiert werden. Sollten Missstände auffallen, dann sind auch die zusammen mit der Reaktion darauf zu dokumentieren. Also z.B. Giftpflanzen xyz auf der Bergwiese gefunden, geschützte Art, Bereich mit Mobilzaun abgetrennt oder Weide gesperrt, Tor mit Kette und Schloss gesichert.
  • Ein Pensionsgeber kann sich nicht herausreden, er habe das nicht gewusst, denn gewerbliche Tierhüter müssen eine amtlich vorgeschriebene Sachkundeprüfung vorweisen können.
  • Pferde dürfen nur geeignetes Futter gereicht bekommen. Deshalb müssen Tierhalter und Tierhüter auf jeden Fall verhindern, dass ihre Pferde Giftpflanzen fressen.
  • Das heißt aber nicht, dass alle Giftpflanzen auf dem Grünland vernichtet werden dürfen! Viele Giftpflanzen für die Pferde sind geschützte Pflanzen und dürfen keineswegs ausgerottet werden. Wenn Giftpflanzen geschützt sind, dann müssen die Pferde geschützt werden. Möglichkeiten sind abgetrennte Parzellen z.B. mit einem Mobilzaun oder aber Sperrung einer ganzen Weide. Dann müssen die Pferde eben auf einen Paddock.
  • Wenn ein Tierhüter oder auch ein Pferdehalter sein Pferd dennoch auf eine Weide mit Giftpflanzen stellt, dann ist das nicht nur tierschutzwidrig, sondern der Tierhüter ist natürlich auch schadenersatzpflichtig. Da geht es nicht nur um den derzeitigen Wert des Pferdes, sondern auch um Tierarztkosten, eventuell Wertminderungen, usw.. Da kann es durchaus passieren, dass da Kosten für langwierige Tierklinikaufenthalte sich aufsummieren.
  • ABER: Jetzt kommt aber etwas ganz Entscheidendes. Sobald Pferdehalter um das Problem wissen und nicht sofort reagieren, es also hinnehmen, dass ihr Pferd dem erhöhten Verkiftungsrisiko ausgesetzt ist, machen sich die Pferdehalter mitschuldig und Schadensersatzansprüche werden oftmals von Gerichten abgelehnt.
  • Und damit kommen wir zu dem Kern des Problems, mit dem viele Pferdehalter die ihre Tiere in Pensionsställen haben, zu tun haben. Die Pferdehalter bemerken erhebliche Missstände, die eine nicht tiergerechte Haltung begründen: Giftpflanzen auf der Weide, desolate, nicht ausbruchsichere Zäune, schimmliges Heu, usw.. Weil die Tierhüter, also die Pensionsstallbetreiber, auf mündliche Ansprache nicht reagieren, dokumentieren die betroffenen und sehr besorgtenTierhalter die Probleme mit Fotos, suchen sich Zeugen und bringen ihre Vorwürfe in Papierform. Damit steht steht eindeutig fest, dass der Tierhalter von der vermeidbaren Gefahr und der notwendigen Gefahrenbeseitigung gewusst hat. Der Pferdehalter selber muss laut Tierschutzgesetz, soweit es ihm möglich ist, natürlich dafür sorgen, dass sein Pferd tiergerecht gehalten wird. Dass Pferdehalter sagen, sie hätten das nicht gewusst, das diese oder jene Pflanze giftig ist oder der Zaun zu niedrig war, ist verständlich, aber nicht zielführend, denn jeder, der ein Tier hält, muss ausreichend sachkundig sein, nur dann darf man ein Pferd halten. Manchmal verstehe ich Pferdehalter nicht, bin oftmals sogar fassungslos, die ganz genau wissen, wie groß das Risiko durch Giftpflanzen, schlechte Zäune, schimmeliges Heu, schlechte Stallluft, schlechte Anbindemöglichkeiten, desolate elektrische Anlagen, usw. ist, meckern rum, machen aber nichts. Wenn ein Gespräch mit dem Tierhüter nicht zu einer sofortigen Verbesserung der Situation führt, dann müsst Ihr Euer Pferd schützen und sofort aus diesem nicht tiergerechten Stall nehmen. Auch das verlangt das Tierschutzgesetz von Euch! Ihr könnt es doch nicht zulassen, dass sich Eure Pferde, und Ihr wisst vorher, dass das passieren wird, sich verletzen oder sich vergiften! Pferde sehendes Auge in ihr Unglück rennen lassen, das darf ein Pferdehalter nicht zulassen.
  • Wenn Ihr Eure Pferde in Sicherheit wisst, dann kann es durchaus angebracht sein, den Amtsveterinär zu informieren. Jeder Kreis (Kreise haben ein eigenes Nummernschild) hat einen Amtsveterinär. Wenn der nicht bekannt ist, dann fragt in der Kreisverwaltung nach.

Liebe n.n., erstens bin ich kein Jurist und Du kannst meine persönliche Stellungnahme nicht als juristische Beratung betrachten und zweitens kenne ich Deine Situation überhaupt nicht persönlich und meine Dich auch nicht persönlich. Aber lasse mich das noch einmal ganz deutlich sagen: Ich habe bestimmt hundert mal bei Vorträgen gehört, dass es ja so fürchterlich im Stall xyz ist, die füttern ja nur Schimmelheu und die Pferde husten. Aber was soll ich machen, ich füttere ja nicht. Und dann versuche ich immer zu sagen, dass die Pferdehalter handeln müssen und, egal wie, diesen gravierenden Missstand, diese nicht tiergerechte Haltung einer Kreatur verhindern müssen. Da ist auch der Amtstierarzt nicht die geeignete Person, mit Blaulicht zum Stall zu brausen und gutes Heu zu besorgen. Und eins muss ich letztlich ganz deutlich sagen, wenn Tierhalter, oft wird ja gesagt sie wissen nicht, wo sie dann ihre Pferde hinstellen sollen oder der Weg der Kinder zum Stall zu weit wird, nicht in der Lage sind, einen tiergerechten Stall für ihr Mitgeschöpf zu finden, dann kann eben kein Pferd gehalten werden. Nur der Wunsch ein Pferd zu halten, rechtfertigt nicht das Tierschutzgesetz zu missachten: Sorry, aber Du liebes Pferd, musst jetzt leiden, Dich gebe ich nicht wieder her.

n.n., 26.03.2021

Vielen herzlichen Dank für die Antwort in Ihrem Blog. 

Mein Pferd hat selbstverständlich aktuell Koppelverbot. Leider sieht es nicht so aus als würden sich die anderen Einsteller für das Thema interessieren, obwohl mehrere Pferde schlechte Leberwerte aufweisen, abgebaut haben und trotz ausreichend Heu rippig sind. Auch Blutwerte wurde nur von 2 weiteren Pferden überprüft. Diese sind ebenfalls schlecht.

Der Stallbesitzer hat leider weiter keiner Bereitschaft signalisiert etwas zu ändern (auf den 1 Einsteller, der die Giftpflanzen entfernen möchte kommt es wohl nicht an).

Mir wird wohl nichts übrig bleiben außer zu kündigen und die lange Kündigungsfrist irgendwie rum zu bekommen. 

Dem Veterinäramt habe ich geschrieben ohne den Stallnamen zu nennen, leider war die Antwort nicht gerade hilfreich und sie sehen sich hier auch nicht zuständig. 

Ein Gutachten in dem Sinne wird nicht möglich sein, da es Deutschlandweit kein Institut gibt, welches auf das Gift dieser Pflanze im Blut testen kann, da sie einfach zu speziell ist. Für Herbstzeitlose, Jakobskreuzkraut etc würde es solche Tests geben. 

„Zu der sehr komplexen Problematik von Giftpflanzen auf Pferdeweiden sehe ich tierschutzrechtlich zunächst keine greifbare Handhabe. Erst wenn durch ein entsprechendes (tierärztliches) Gutachten ein direkter Zusammenhang zwischen den festgestellten/aufgenommenen(?) Pflanzen und einer bereits eingetretenen Schädigung eines Tieres hergestellt werden könnte, ließe sich (privatrechtlich) ein Verfahren gegen den vermuteten Verursacher in Gang setzen.“


Liebe Grüße 

n.n.